CfH e.V.
Club für Hundefreunde Schmallenberg

Begleithundeprüfung 2018

BH   Begleithundeprüfung


Torsten Kahle Obmann Turnierhundesportr  Leistungsrichter im DSV angeschlossen dem VDH, bescheinigte unseren  Prüflingen trotz sehr hoher Ansprüche  eine  gute Leistung. „ mit allen Hunden wurde gearbeitet“
Man sieht im Verein einen tollen familiären Zusammenhalt mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Unterstützung. Über ein Jahr haben wir jeden Freitag trainiert und Stück für Stück mit Geduld , Zuspruch und Freunde unsere Vierbeiner aufgebaut. Auch die Frauchen und Herrchen hatten viel zu lernen. Alleine die Prüfungsfragen waren nicht ohne. Ein herzlicher Dank gilt unseren Trainern Monika Klwin, Verena Vogt und Ron Mondrzik.
Die Begleithundprüfung (BH) oder auch Begleithundeprüfung ist in Vereinen der FCIeine Grundprüfung, in der der Gehorsam des Hundes und sein Verhalten in der Öffentlichkeit (z. B. beim Zusammentreffen mit Fußgängern, Joggern und Radfahrern) geprüft wird.
Diese Prüfung ist Grundlage für die Teilnahme an weiteren Prüfungen und Wettkämpfen im Hundesport, wie z. B. , Obedience, VPG, Turniersport (THS) oder Fährtenarbeit (FH). Sie besteht aus zwei Teilen: einem Teil auf dem Übungsplatz (Unterordnung) und einer Prüfung in Verkehr/Öffentlichkeit. Vor der Prüfung überzeugt sich der Leistungsrichter von der Unbefangenheit des Hundes (Unbefangenheitsprobe/Wesenstest), die auch während der gesamten Prüfung weiterhin beurteilt wird. Hunde mit Wesensmängeln werden sofort disqualifiziert.
Das Mindestalter des Hundes für Prüfungen beträgt 15 Monate. Vor Prüfungsbeginn muss der Hundeführer einen Sachkundenachweis erbracht haben. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung. Die gesamte Prüfung muss ohne Hilfsmittel wie Leckerlies, Spielzeug zum Locken und Stachelhalsband abgelegt werden. Jeder Hund, der vorgeführt werden soll, muss gechipt oder tätowiert sein. Dies dient der eindeutigen Feststellung der Identität des Hundes. Die Prüfung im Unterordnungsteil erfolgt nach einem festgelegten Schema. Gefordert wird Fußgehen mit und ohne Leine, Durchgehen einer Menschengruppe, Sitzübung und Ablegen in Verbindung mit Herankommen. Eingefügt sind Wendungen, Tempowechsel und Anhalten. Außerdem muss der Hund, während ein anderes Mensch/Hund-Team seinen Unterordnungsteil absolviert, unangeleint in einer Entfernung von 30 Schritten zu seinem Hundeführer abliegen, also eine Ablage unter Ablenkung zeigen. Nach bestandenem Unterordnungsteil wird außerhalb des Hundeplatzes das sichere und freundliche Verhalten des Hundes gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern (Radfahrer, Spaziergänger, Jogger etc.) und anderen Hunden überprüft.