CFH e.V.
Club für Hundefreunde Schmallenberg

Hundehaftpflicht

Warum den Hund versichern?
Wenn der Hund einen Schaden verursacht muss der Hundehalter für den entstandenen Schaden aufkommen. Dies ist auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert:

§833
"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen."

Ohne Versicherungsschutz ist die finanzielle Existenz eines Menschen, je nach Schadenshöhe, gefährdet.

Aber in einigen Bundesländern (z.B. Berlin, Hamburg,...) muss der Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung vorweisen. In NRW müssen folgende Hunde auf jedenfall eine Versicherung haben:
  • Gewicht von über 20 kg
  • Größe über 40 cm
  • Kampfhunde
Mit einer Versicherung geht man sorgenfreier durch das Leben.

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Quelle: hundehaftpflicht-versicherung.info